Aufgaben des Führungspersonal

StAN Führungspersonal

Die FGr FK dient der Führung der THW-Kräfte im Einsatz. Sie richtet eine THW-Führungsstelle (THW-FüSt) ein (mobil oder ortsfest) und betreibt diese. Die THW-FüSt, kann in verschiedenen Einsatzoptionen eingerichtet werden. Sie ist der Einsatzleitung des Bedarfsträgers im Rahmen der Gefahrenabwehr unterstellt. Die THW-FüSt führt die ihr unterstellten Kräfte. Der Leiter der THW-FüSt wird durch das THW, kann aber auch vom Bedarfsträger gestellt werden. Die Aufbauorganisation der THW-FüSt ist lageabhängig. Im Regeleinsatz arbeitet die THW-FüSt stabsmäßig.

Bestandteil des Stabes sind die

  • Sachgebiete S1 (Personal, innerer Dienst),
  • S2 (Lage),
  • S3 (Einsatz),
  • S4 (Logistik) und
  • S6 (Telekommunikation).
Grundsätzlich wird der Stab der THW-FüSt vom Leiter Stab geführt.

Dieser kann durch die FGr FK gestellt werden. Der Stab kann THW – intern um technische Berater ergänzt werden. Lageabhängig sind auch externe Fachberater, Verbindungspersonen und sonstige Fachleute Bestandteil der Aufbauorganisation des Stabes THW-FüSt. Außerdem übernimmt die FGr FK die Telekommunikations(TK)-aufgaben, die zur Führung der THW-Einsatzkräfte und für die Verbindungen zum Bedarfsträger erforderlich sind. Sofern sie nicht mit dem Betrieb einer Führungsstelle betraut ist, kann die FGr FK telekommunikationstechnisch andere Einheiten oder Bedarfsträger unterstützen.Die FGr FK gliedert sich in die Bestandteile:

  • Führungspersonal (zum Führer/Sachgebietsleiter befähigte Personen)
  • Führungstrupp (FüTr)
  • Führungs- und Kommunikationstrupp (FüKomTr)
  • Fernmeldetrupp (FmTr)

Die einzelnen Bestandteile des FZ FK können auch taktisch getrennt in ihren Einsatzoptionen eingesetzt werden.

 

Letzte Aktualisierung 30.06.2021
durch Th. Wiedemann
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